Rechtsanwaltskanzlei

Elke Giesen

Schwerpunkt Hochschulrecht

Informationen:

0228/ 31 41 13

kanzlei@nc-giesen.de

Studienplatz-Probleme?

Hier gibt es regelmäßig verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die gerne unverbindlich mit Ihnen vorab erörtert werden können. Für den Erstkontakt per Telefon oder Mail wird keine Beratungsgebühr in Rechnung gestellt.

Diese Erörterung sollte nicht unnötig aufgeschoben werden. Denn die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten sind an bestimmte Termine gebunden, die je nach Bundesland und Universität variieren können. Verstreichen von Zeit bedeutet also immer Wegfall von Möglichkeiten. Manche der Möglichkeiten kehren zu jedem Semester wieder, andere erst ein Jahr später. Also ist eine rasche Kontaktaufnahme auf jeden Fall vorteilhaft für die Optimierung Ihres Vorgehens. 

Ihr Erstkontakt

per Telefon (Mo-Fr, 09.00 Uhr bis 13 Uhr)

0228 - 31 41 13  oder 0171 951 21 99

Erstkontakt per Telefon ist effizienter.
Man kann so in wenigen Minuten durch Fragen und Antworten den Rahmen des optimalen Vorgehens einkreisen. Meine Kanzlei arbeitet seit über 25 Jahren spezialisiert auf Studienplatzfragen. Umgehend wird nach wenigen Angaben von Ihnen ein Vorschlag zum besten Vorgehen möglich.
Diese Effizienz ist mit E-Mails nicht möglich. E-Mails sind sinnvoll als erster Schritt vor einem Telefonat.

Nützliche Informationen -
Eine erste Analyse erfordert nur wenige Angaben:

  • Abitur bzw. Fachhochschulreife: Jahr, Bundesland, Note
  • bereits studierte Semester: Fach, Studienort, Zeitraum
  • bisher erreichte Abschlüsse, Anrechnungsbescheide
  • "Hochschulstart" (früher ZVS): Bisherige Wartesemester?
  • Ihre Anschrift: für eine rasche Kontaktaufnahme auf jeden Fall vorteilhaft für die Optimierung Ihres Vorgehens.

oder per email

an kanzlei[at]nc-giesen[dot]de

Mailkontakt ist vor allem sinnvoll, wenn Sie diese Website erstmals außerhalb der üblichen Bürozeiten sehen. Dann versenden Sie am besten gleich eine E-Mail als Vorbereitung eines Telefonats in den nächsten Tagen.
Auch im Fall einer E-Mail entstehen Ihnen noch keine Verpflichtungen und keine Kosten.

Wichtiger Inhalt Ihrer Mail: Erreichbarkeit? ...also Ihre Telefonnummer(n), Handy oder Festnetz oder beides; bei Festnetz-Nummern die Angabe der besten Erreichbarkeit (Tage, Uhrzeiten).

Informationen zu Ihrem Anliegen
Kurzangaben genügen (wie zum Telefonat oben vermerkt). Später im Telefonkontakt kann man es vertiefen.


Bewertungen und Erfahrungsberichte

Studienplatzklage im Fach Medizin

"Sehr kompetent, zuverlässig, Verhältnismäßigkeit zu 100% gegeben, 100% Weiterempfehlung"

Studienplatz

"Kompetente und freundliche Beratung, die zum gewünschten Ausgang des Verfahrens geführt haben. Wir sind rundum zufrieden."

Studienplatz Universität Potsdam

"Eine tolle Anwältin!"
C.S.

Bewertungen aus dem Portal anwalt.de

Mögliche Strategien ... alles überdenken

Schwerpunkt des unverbindlichen Erstgespräches:

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?
Es ist empfehlenswert, mehrere Bemühungen parallel zu betreiben. Was und wie, ist durch die Vorgaben des einzelnen Studenten bedingt und kann deshalb am besten im Ersttelefonat näher definiert werden. Hier einige wichtige Aspekte:

Studienplatzklage (bundesweit)

Am häufigsten werden die Numerus-Clausus-Fächer eingeklagt, die durch "Hochschulstart" (früher ZVS) vergeben werden, wie Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Psychologie wird ebenfalls stark nachgefragt.
Zu wählen ist zwischen der Klage zum Erstsemester und der zu einem höheren Fachsemester. Bei der Klage zum ersten Semester ist die Zahl der Kläger erheblich größer als die Zahl der ermittelbaren Studienplätze. Wegen dieser Übernachfrage erhält nur ein Teil der Kläger den angestrebten Studienplatz.  Zu klären ist deshalb, ob Voraussetzungen bestehen oder geschaffen werden können, auf Zulassung in ein höheres Semester zu klagen. In diesem Fall sind die Klageaussichten deutlich günstiger. Für bestimme Konstellationen können Wahrscheinlichkeiten bis zu 100 % entstehen, einen Studienplatz des Wunschstudiums zu erreichen. Gesichtspunkte für eine Klage zum höheren Semester werden im Folgenden näher dargestellt.

Auslandsstudium: Studienplatzklage für Wechsel nach Deutschland

Man beginnt zunächst das Wunschstudienfach im Ausland in der Landessprache oder englischsprachig oder deutschsprachig. Beispiele: Ungarn (Semmelweis-Universität in Budapest, Pécs, Szeged), Lettland (z.B. Riga), Slowakei (z.B. Bratislava), Tschechien (z.B. Prag), Bulgarien (z.B. Sophia) und andere EU-Länder. Die meist vorgesehene Rückkehr nach Deutschland für die Fortsetzung des Studiums kann durch eine Klage zum höheren Semester (noch) relativ sicher erreicht werden. Mit der zunehmenden Zahl von Auslandsstudenten im Fach Medizin muss für dieses Problem sorgfältiger vorgeplant werden.

Quereinstieg in Kombination mit Klage zum höheren Semester

Der Quereinstieg über ein anderes Fach – beispielsweise über Biologie, Physik oder Chemie - ist unverändert ein möglicher Weg. Allerdings sind die Details komplex - deutlich komplexer als noch vor fünf oder mehr Jahren. Die Erfahrungen der Eltern sind auf die heutige Situation also nicht ohne weiteres übertragbar.
Beim Quereinstieg muss ganz besonders sorgfältig das Ineinandergreifen aller Aspekte bedacht werden. Nur dann wird der spätere Wechsel in das Wunschstudium recht zuverlässig gelingen.

Vorbereitungen

wie Vorstudium, Tests, Testvorbereitung, Medizinertest / TMS u.a.m. geben normalerweise  keinen Anlass zu Klageverfahren. Sie gehören aber zum Puzzle einer alles integrierenden Strategie.

Kosten für Studienplatzklagen

Studieren kostet auf jeden Fall Geld, Umwege etwas mehr, Warten aber am meisten. 10 Wartesemester haben je nach Berechnungsweise den Gegenwert eines Vermögens von bis zu etwa 300 000 Euro. Denn es verkürzt sich ja später dementsprechend die voll bezahlte Lebensarbeitszeit. Die Kosten der Umwege und Alternativen müssen gegeneinander abgewogen werden. Dieser Gesichtspunkt ist Teil der ersten Analyse.
Meine Kanzlei klärt auch die Möglichkeit des Eintritts einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten von Anwalt und Gericht (Verwaltungsgericht).

Individuell zu optimieren

Das vorstehende Bild erscheint noch recht überschaubar. Die Realität ist es leider nicht. Es gibt keine Einheitslösung und keinen Schlüssel zum mühelosen Erfolg. Sinnvoll ist es deshalb, für die Verhältnisse des Einzelfalles die wichtigsten Gesichtspunkte im Gespräch rasch herauszuarbeiten. Danach wissen Sie mehr. Die Vorklärung, ob und wie ein Einklagen erfolgen könnte, ist unverbindlich und kostenlos.

Nur einfach Einklagen ist wenig

Die Gesamtschau und Verknüpfung der möglichen Wege ist die Aufgabe und die Lösung. Über 25 Jahre Erfahrung und Erfolg mit Studienplatzklagen kommen voll zum Tragen. Alles, was vorkommen kann, ist dann schon mindestens einmal vorgekommen. Dieser Schatz der spezialisierten Erfahrung ist die Grundlage der Suche nach der besten Lösung.

Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens

Die persönliche Betreuung der Mandanten ist uns ein wichtiges Anliegen. Bei allen wichtigen Fragen werden Sie ausschließlich von Frau Rechtsanwältin Giesen beraten. Darüber hinaus sind unsere Aussagen hinsichtlich der Erfolgsaussichten immer an der Realität orientiert und berücksichtigen auch die bundesweiten Klageergebnisse der letzten Jahre. Wenn beispielsweise gelegentlich von einem nahezu sicheren Erfolg bei einem Klagedurchgang zum ersten Semester Medizin gesprochen wird, so sollten Sie sehr skeptisch sein. Die statistischen Ergebnisse sprechen dagegen. Also kommt es ausschlaggebend darauf an, das Einklagen zum Erstsemester zusätzlich in eine Strategie mit Alternativen und mit weiteren Erfolgschancen einzubetten. Das ist es, wofür über 25 Jahre Erfahrung unter Spezialisierung auf Studienplatzprobleme die ausschlaggebende Grundlage bilden.

Tätigkeit bundesweit - es geht auch ohne Besprechung in Bonn

... für Mandanten aus ganz Deutschland und bei  allen Universitäten in Deutschland. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gerne Referenzen, also zufriedene Mandanten in Ihrer Nähe. - Ihr Besuch in Bonn ist für Studienplatzklagen nicht zwingend. Sie müssen auch nicht selber vor Gericht erscheinen. Alles kann mit Brief, Telefon und E-Mail von hier aus bearbeitet werden.

Aktuell

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2023

Diese Verfahren sollten durch entsprechende Universitätszulassungsanträge bis zum 15. Januar 2023 eingeleitet worden sein, um alle Hochschulen zur Auswahl zu haben. Die Gerichtsanträge wurden im März oder April gestellt.

Im Ergebnis haben alle Mandanten zum höheren Semester Medizin den gewünschten Studienplatz erhalten. Von den Interessenten für das 1. Semester Medizin bzw. Zahnmedizin hat nur ein Teil eine Zulassung erhalten, weil hier die Bewerberkonkurrenz erheblich höher ist. 

Studienplatzverfahren zum Wintersemester 2023/2024

Die ersten Fristen für Anträge zum 1. oder höheren Semestern liefen in einigen Bundesländern bereits am 15. Juli 2023 ab. Weitere Fristen laufen am 01. und 15. September 2023 ab. Auch ab Oktober sind noch einige wenige Verfahren möglich.Die Gerichtsverfahren werden ab Oktober/November entschieden.

Studienplatzverfahren zum Sommersemester 2024

Hier gellten obige Ausführungen entsprechend. Der 15. Januar 2024 ist wichtiger Termin für die außerkapazitäre Antragstellung bei den Universitäten und Ihre eigene Bewerbung bei Hochschulstart oder den Universitäten direkt.

Nur bei Wahrung der frühen Fristen stehen alle Hochschulen zur Auswahl. Sind diese Fristen verstrichen, reduzieren sich die Erfolgschancen einer Klage erheblich. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend anzurufen und sich unverbindlich zu informieren.  

Für Klagen gegen die Ablehnungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) und gegen die Ablehnungsbescheide der Hochschulen im regulären Verfahren gelten die Fristen, die auf dem jeweiligen Ablehnungsbescheid genannt sind.

Wir beraten Sie unverbindlich über die Chancen eines Studienplatzverfahrens gegen eine oder mehrere Hochschulen.